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CAN International

Ein funktionsfähiger globaler Rahmen, um gefährlichen Klimawandel abzuwenden



CAN Diskussionspapier
COP9, Mailand, Italien
(beinhaltet das CAN Positionspapier on "adequacy of commitments":
"Gefährlichen Klimawandel abwenden")



Climate Action Network (CAN)
info@climatenetwork.org
www.climatenetwork.org


Einleitung und Überblick
Das Climate Action Network, kurz CAN (ein globales Netzwerk weltweit im Klimaschutz tätiger NROs), vertritt die Ansicht, die Klimaschutzaktivitäten müssen von dem Ziel geleitet werden, die globale Erwärmung so weit wie möglich unter 2 Grad Celsius[1] zu halten [2], um einem gefährlichen Eingriff in das Klimasystem vorzubeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss ein funktionsfähiges internationales System die moralische Verantwortung derjenigen widerspiegeln, die bisher am meisten von der Nutzung des Gemeingutes Klima profitiert haben. Sie sollten ihre Emissionen zuerst reduzieren und die Opfer des Klimawandels entschädigen. In diesem Diskussionspapier legt CAN fest, was die Grundprinzipien eines funktionsfähigen Regimes zur Begrenzung gefährlichen Klimawandels werden können: Ein derartiges Regime muss auf den grundlegenden Prinzipien Gleichheit und Gerechtigkeit basieren und eine ausgewogene Balance von Rechten und Pflichten enthalten.

Dieses Papier betont die Notwendigkeit eines Klimaregimes mit drei parallelen, vernetzten Pfaden, die auf den gleichen oder sehr ähnlichen Zeitebenen operieren: dem Kyoto-Pfad, ein Grüner-Pfad (Dekarbonisierungs-Pfad) und ein Anpassungs-Pfad. Der Kyoto-Pfad basiert auf der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) und dem Kyoto-Protokoll, also auf rechtlich verbindlichen, absoluten Emissionsreduktionsvorgaben und einem System der Erfüllungskontrolle. Dieser Pfad mit rechtlich verbindlichen, handelbaren Emissionsverpflichtungen bildet das Kernstück eines Systems, das technologischen Fortschritt zügig vorantreiben und verbreiten wird und somit die Grundlage für eine win-win-Situation für das Klima und für eine Nachhaltige Entwicklung bildet.
Der zweite Pfad (Dekarbonisierung) würde die schnelle Einführung neuer, treibhausgasfreier oder -armer Technologien zur Emissionsminderung in Entwicklungsländern beschleunigen und somit dort zum Erreichen des Klima- und des Nachhaltigkeitsziels beitragen. Es wäre Aufgabe der Industrieländer, die notwendigen Technologien und Ressourcen hierfür bereitzustellen.
Der dritte Pfad der Anpassung bietet den Staaten, die gegenüber der Klimaänderung besonders verwundbar sind (die kleinen Inselstaaten oder die am wenigsten entwickelten Länder), Hilfe und Ressourcen an, um sich an den unvermeidbaren Klimawandel anzupassen. Staaten, die diese Unterstützung in Anspruch nehmen, können sich ebenfalls am zweiten Pfad beteiligen.

In einem solchen Rahmen müsste die Höhe und Art der emissionsbegrenzenden Aktivitäten durch ein vereinbartes Maximum der Pro-Kopf-Emissionen, der Handlungsmöglichkeiten und der Handlungsfähigkeit (gemessen an Kenngrößen wie z.B. dem Pro-Kopf-Einkommen) und der historischen Verantwortung bestimmt werden. In diesem Zusammenhang sind die Industrieländer verpflichtet, als erste zu handeln, um ihre absoluten Emissionen zu reduzieren. Die Emissionsreduktionsziele des ersten Pfades müssten so gesetzt werden, dass sie das notwendige Ziel unterstützen, die Pro-Kopf-Emissionen im Laufe des 21. Jahrhunderts konvergieren zu lassen. Beim Festlegen eines Zeitplans, der Höhe und der Art der Emissionsreduktion, die von den einzelnen Länder verlangt werden, würden andere Fairnesskriterien, wie z.B. die historische Verantwortung, ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Eine Kombination unterschiedlicher Faktoren wie Pro-Kopf-Emission, Bereitschaft oder Handlungsfähigkeit und historische Verantwortung könnte herangezogen werden, um zu bestimmen, wann und wie welche Länder von Pfad 2 auf Pfad 1 aufsteigen.

Viele der Alternativvorschläge zum Kyoto-Protokoll stellen keinen funktionsfähigen Ansatz dar, um das internationale und globale Ziel einer schnellen Emissionsminderung zu erreichen. Die meisten davon bauen auf freiwillige Maßnahmen, die nachweislich keinen Beitrag zur Emissionsminderung leisten. Die Tatsache, dass die derzeitige US-Regierung sich weigert, das Kyoto-Protokoll zu ratifizieren, bedeutet nicht, dass dieses Regime mit seinen rechtlich verbindlichen Zielvorgaben zur Emissionsminderung versagt hat, in Zukunft handlungsunfähig sein wird oder kein elementarer Bestandteil eines internationalen Systems zum Abwenden gefährlichen Klimawandels darstellt.

Die einzelnen Länder müssen weitere Schritte in die Zukunft gehen und zügig diese drei Pfade einschlagen - und dies mit höchster Dringlichkeit. Die Staaten, die das Kyoto-Protokoll bereits ratifiziert haben, sollten mit der Umsetzung fortfahren und zugleich beginnen, Pläne für zusätzliche Reduktionsmaßnahmen für die zweite Verpflichtungsperiode zu entwickeln. Die Länder sollten 2005, wenn der Fortschritt zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls überprüft wird, in der Lage sein, diese Maßnahmen zu diskutieren und konkretisieren. Der zweite "Grüne Pfad" muss unmittelbar entwickelt werden. Industrie- und Entwicklungsländer sollten in einen konkreten Dialog über die Durchführung treten, so dass ein Beitrag zum Globalziel Emissionsreduktion geleistet wird. Dies und die Gestaltung eines Rahmens zur Einstufung der einzelnen Staaten muss zeitgleich zur Erfüllung des Kyoto-Pfades stattfinden. In der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls wird nur eine relativ geringe Anzahl der Staaten, die nicht in Annex B sind, hauptsächlich Entwicklungs- und Schwellenländer, den Pfad der rechtlich verbindlichen Emissionsverpflichtungen erreichen. Es sollte sofort verstärkt an der Umsetzung des dritten Pfades gearbeitet werden, um die Bedürfnisse der Länder herauszuarbeiten, die die negative Folgen der unvermeidlichen Klimaerwärmung zu spüren bekommen, auch wenn die globale Erwärmung weniger als 2 Grad C beträgt.


Grundprinzipien
Die Grundprinzipien, die bei der Aufteilung der notwendigen Reduktionsverpflichtungen zum Abwenden gefährlichen Klimawandels zu berücksichtigen sind, sind Gleichheit, Verantwortung und Handlungsfähigkeit sowie Handlungsmöglichkeiten.

  • Der Gleichheitsgrundsatz verlangt unter anderem einen gleichberechtigten Zugang zum Gemeingut Klima. Eine zentrale logische Schlussfolgerung ist daher, dass diejenigen, die bereits zum Klimawandel beigetragen haben, durch Emissionsvermeidung Raum schaffen sollten, damit andere in Zukunft mehr emittieren können. Zusätzlich sollten die relativen Emissionsreduktionsziele für die einzelnen Länder festgelegt werden, um das Ziel, einer Konvergenz der Pro-Kopf-Emissionen im Laufe des 21. Jahrhunderts anzupassen, zu fokussieren. Ebenfalls elementar ist eine Gerechtigkeit zwischen einzelnen Generationen. Die heutige Generation sollte den späteren Generationen keine unfairen Lasten aufbürden. Eine Verzögerung der Maßnahmen zur Emissionsreduktion hätte immense Kosten für zukünftige Generationen zur Folge.
  • Das Prinzip der historischen Verantwortung ist ein wichtiges Element um festzulegen, wer wann welche Maßnahmen treffen muss.
  • Die Fähigkeit zur Reaktion, was die finanziellen, technischen und organisatorischen Möglichkeiten anbelangt, ist ein wichtiges Prinzip, um zu entscheiden, wer wann welche Maßnahmen treffen muss.



Weitere Grundsätze werden im CAN Positionspapier über die Angemessenheit der Verpflichtungen mit dem Titel "Gefährlichen Klimawandel abwenden [3]" aufgezählt. Sie sind bedeutend für die Planung und Durchführung eines internationalen Regimes zur Abwendung eines gefährlichen Klimawandels:
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  • Das Vorsorgeprinzip, welchem unter anderem in Artikel 3.3 der UNFCCC Ausdruck verliehen wird.
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  • Das allgemeine Prinzip des Völkerrechts, nach dem Aktivitäten innerhalb der Rechtssprechung eines Landes nicht zu schweren Schäden auf dem Territorium eines anderen Staates führen dürfen.
  • Das Recht auf nachhaltige Entwicklung, insbesondere Zugang zu einer bezahlbaren Energieversorgung, einem Auskommen, Ernährungssicherheit, Gesundheit, Wasser und andere Grundbedürfnisse des Menschen.
  • Das grundlegende Recht auf Leben und physische Unversehrtheit, wie es in verschiedenen Internationalen Übereinkommen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgehalten ist.
  • Die Vertragsparteien müssen ihren Verpflichtungen in gutem Glauben nachkommen.

Eines der zentralen Bedenken bei der Umsetzung dieser Prinzipien ist, dass jene Maßnahmen die Zielsetzungen einer Nachhaltigen Entwicklung nicht gefährden sollen. Dies gilt speziell für die Festsetzung des qualitativen Charakters und quantitativen Wesens, was genau jedes einzelne Land im Verhältnis zu seinen emittierten Treibhausgasen umsetzen sollte. Handeln in diesem Bereich sollte derart gestaltet sein, dass es die Zielsetzungen einer Nachhaltigen Entwicklung sichert, insbesondere die Bereitstellung von Energiedienstleistungen sowie die Verbesserung von Gesundheitszielen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die relative Balance zwischen Rechten und Pflichten der einzelnen Länder. In diesem Zusammenhang sollte eine starke Gewichtung zu Gunsten der Rechte der Entwicklungsländer vorhanden sein, wie bereits in den obigen Prinzipien dargestellt und operationalisiert durch die Anwendung der Prinzipien Gleichheit, historische Verantwortung und Handlungsfähigkeit. Bei der Umsetzung eines globalen Handlungsrahmens, um den gefährlichen Klimawandel zu verhindern, sollten die Rio-Prinzipien in Erinnerung gerufen und berücksichtigt werden, besonders im Verhältnis zu der Bereitstellung von Ressourcen und finanzieller Mittel für Entwicklung seitens der Industrieländer.Ein Handlungsrahmen: drei parallele Pfade für die Klimapolitik des 21. JahrhundertsDer Handlungsrahmen, der hier zur Diskussion gestellt wird, umfasst drei parallele Pfade. Pfad 1 beschreibt den Kyoto-Pfad und beinhaltet rechtlich verbindliche Emissionsreduktionen in aufeinanderfolgenden Verpflichtungsperioden. Dieses System bildet die entscheidende Triebkraft für technische Neuerungen und Technologiewandel, die zu starken Emissionsreduktionen der reicheren Länder führen. Zu Pfad 2, dem "Grünen"- bzw. "Dekarbonisierungs-Pfad", verpflichten sich Entwicklungs- und Schwellenländer, die noch keine Maßnahmen im Rahmen des Kyoto-Pfades durchführen. Dieser Pfad ist auch entscheidend für ein globales Klimaschutzsystem und soll rasch eine nachhaltige Energieumwandlung und nachhaltige Energietechnologien für den Endverbraucher einleiten. Das Ergebnis solle eine "grüne" (emissionsärmere) Energieanwendung in Entwicklungsländern sein, während sie gleichzeitig ihre Anstrengungen für eine nachhaltige Entwicklung verstärken. Wenn Staaten Fortschritte machen, würden sie von Pfad 2 in Pfad 1 aufsteigen (siehe unten).Pfad 3, der "Anpassungspfad", schließlich wird solchen Regionen und Ländern vorgeschlagen, die gegenüber der unvermeidlichen Klimaänderung besonders verwundbar sind.Jeder dieser Pfade hat unterschiedliche Anforderungen und bedient sich anderer Instrumente. Pfad 1 beinhaltet bereits das Kyoto-Protokoll sowie dessen Regeln und Strukturen mitsamt seinen Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen. Eine geeignete Struktur und ein geeignetes Instrument oder Instrumente für Pfad 2 müssen noch entwickelt werden, und dies sollte so schnell wie möglich in Angriff genommen werden. Der Übergang von Pfad 2 zu Pfad 1 muss an gewisse Regeln geknüpft werden, die sowohl das relative Niveau der Maßnahmen der Entwicklungsländer als auch die Indikatoren Pro-Kopf-Emission und Pro-Kopf-Einkommen beinhalten. Pfad 3 steht gerade am Anfang als Folge von Entscheidungen, die in Marakkesch getroffen wurden, in Verbindung unter anderem mit dem Special Climate Change Fund (SCCF), dem Adaptation Fund (AF) und dem Least Developed Countries (LDC-) Fund. Die Ausarbeitung dieses Pfades besitzt hohe Priorität. Staaten, die Unterstützung auf dem 3. Pfad benötigen, können aber auch für Pfad 2 und unter Umständen sogar für Pfad 1 geeignet sein.Der Kyoto-Pfad (Pfad 1)Pfad 1 ist der Kyoto-Pfad mit rechtlich verbindlichen, handelbaren Emissionsbeschränkungs- und Reduktionsverpflichtungen. Zusätzlich zu den gegenwärtigen Annex B-Ländern müssen auch weitere Länder in der zweiten Verpflichtungsperiode und zeitlich darüber hinaus diesen Pfad einschlagen, wenn es ihre ökonomische und entwicklungsbezogene Situation, gemessen an den vereinbarten Kriterien, zulässt. Die Bestimmungen, welche Länder zusätzlich in die rechtlich verbindlichen Verpflichtungsstrukturen des Kyoto-Protokolls eintreten sollen, sollte auf Kriterien basieren, die eine Kombination von Faktoren umfassen, einschließlich der relativen Pro-Kopf-Emissionen, des Pro-Kopf-Einkommens und der historischen Verantwortung. In der zweiten Verpflichtungsperiode würde dies eher eine geringe Anzahl der Entwicklungsländer betreffen, die sich am oberen Ende der Einkommensspanne dieser Länder befinden. Wichtige Elemente der Kyoto-Architektur beinhalten die aufeinanderfolgenden, rechtlich verbindlichen Verpflichtungsperioden von fünf Jahren sowie die Tatsache, dass Emissionsverpflichtungen nicht das Recht auf unbegrenztes Emittieren bedeuten. Annex I - Länder (Industrieländer) müssen die Führungsrolle der wesentlichen Emissionsminderung übernehmen (siehe unten), bevor sie Entwicklungsländer zu Emissionsreduktionen auffordern können. Freiwillige Maßnahmen oder sogar rechtlich verbindliche branchenspezifische Ziele, wie von einigen vorgeschlagen, stellen keine geeignete Alternative zu rechtlich verbindlichen Emissionsgrenzen und Reduktionsverpflichtungen dar. Der "Grüne-Pfad" (Dekarbonisierung): Energie für eine Nachhaltige Entwicklung (Pfad 2)Pfad 2, der Grüne Pfad der "Dekarbonisierung", ist für die Mehrzahl der Staaten geeignet, deren wirtschaftliche Entwicklung nicht das Niveau erreicht, das zur Teilnahme des Kyoto-Pfades erforderlich ist. Pfad 2 sollte so gestaltet sein, diesen Ländern eine wenig kohlenstoffintensive Entwicklung zu ermöglichen. Politiken und Maßnahmen auf diesem Pfad sollten die Einführung neuer, nachhaltiger Technologien beschleunigen, die bereits in den Industrieländern als Folge ihrer Emissionsreduktionsprogramme eingeführt, getestet und kommerzialisiert worden sind. Das vereinbarte Ausmaß von Handlungen und die Auswirkungen auf die Emissionen könnten von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden. Die Verfügbarkeit von Ressourcen und Technologie aus Industrieländern ist ebenso ausschlaggebend wie die Handlungsmöglichkeit und -fähigkeit der Entwicklungsländer. Es besteht eine notwendige Verknüpfung zwischen den Emissionsreduktionen, die die Industrieländer des Kyoto-Pfades übernehmen, und dem Umfang der Maßnahmen, die Entwicklungsländer des Grünen-Pfades durchführen, um einen Anstieg ihrer Emissionen zu beschränken. Länder, die auf diesem Pfad agieren, müssten versichern, dass sie vorrangig Maßnahmen übernehmen, die nichts kosten. In Fällen, in denen hierfür technische oder andere Unterstützung vonnöten ist, sollte diese von den Industrieländern geliefert werden. Die Bereitstellung von Ressourcen und Technologie von Seiten der Industriestaaten für Maßnahmen in Entwicklungsländern müsste, zusätzlich zu den Faktoren, die oben bereits erwähnt wurden, an die relativen Möglichkeiten der Industrieländer angepasst werden. Jedes Land, das zu den Hauptemittenten zählt (absolute Emissionen), müsste in diesen Pfad miteingebunden werden. Nicht miteinbezogen werden müssten die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries - LDC), deren Emissionen unterhalb eines vereinbarten Niveaus liegen. Dennoch müssten unter dem Aspekt einer Nachhaltigen Entwicklung für LDCs auf jeden Fall deutliche Anreize geschaffen werden, sollten diese teilnehmen wollen. Es wurden bisher zahlreiche Vorschläge bezüglich des Niveaus und der Ausgestaltung der Maßnahmen von Pfad 2 gemacht. Dazu zählen auch das Konzept SD PAMs (Sustainable Development Policies and Measures, d. h. politische Maßnahmen, die den Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen), branchenspezifische Emissionsgrenzen und der Triptych Ansatz. Letzterer ist ein speziell entwickeltes Konzept, welches bei der Zielsetzung für politische Maßnahmen nationale Gegebenheiten berücksichtigt: dabei werden drei Sektoren unterschieden - inländische energieintensive Branchen, international exponierte Industrie und der Energiesektor (vgl. den Elsen (2003)). Jeder dieser Ansätze beinhaltet nützliche Elemente und sollte bezüglich seiner Anwendbarkeit "grüner Maßnahmen" für Pfad 2 weiterhin untersucht werden.Anpassungspfad (Pfad 3)Pfad 3 dient als "Anpassungspfad" und ist für die Bedürfnisse jener gefährdeten Schlüsselregionen entwickelt, die vom Klimawandel besonders betroffen sind (z.B. die am wenigsten entwickelten Länder oder die kleinen Inselstaaten). Sie müssen bei Vorhersagen unterstützt, und ihnen muss bei Anpassungsmaßnahmen geholfen werden, um die Folgen der Klimaänderung einzuschränken, die auch bei einer Begrenzung der globalen Erwärmung auf einen Mittelwert unvermeidlich sind. Die Länder, die die größte Verantwortung für diesen Klimawandel tragen, also die Industrieländer, stünden in der Pflicht, diese Maßnahmen zu finanzieren. Denn zukünftige Klimaschäden werden sich zwar durch ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen deutlich abschwächen, aber nicht gänzlich vermeiden lassen, was für die Analyse und Bewertung der Kosten der notwendigen Anpassungsmaßnahmen in den empfindlichsten Gegenden maßgeblich sein sollte [4]. Diese Anpassungsmaßnahmen werden nicht in jedem Fall ausreichend sein, um die Schäden eines unvermeidlichen Klimawandels und eines Anstiegs des Meeresspiegels auf ein erträgliches Maß reduzieren. Diese Schäden sind auch bei einer Begrenzung der Erwärmung auf einen Höchstwert von 2 Grad C unumgänglich. Kompensationzahlungen für diese Schäden müßten in diesen Pfad 3 integriert werden. Bereits existierende Elemente des UNFCCC/Kyoto-Protokoll-Systems, die einen Teil dieses Pfades bilden könnten, wären der Adaptation Fund (AF), der Special Climate Change Fund (SCCF) und der Least Developed Countries Fund (LDC).Staaten, die Unterstützung unter dem Anpassungs-Pfad benötigen, können jedoch auch für Pfad 2 und unter Umständen sogar für Pfad 1 geeignet sein, abhängig von deren relativen Umständen. Gleichheit und GerechtigkeitGleichheit und Gerechtigkeit müssen die Kernelemente eines funktionsfähigen Rahmens für internationales Handeln bilden. Das hier skizzierte System spiegelt diese Priorität wider. Gleichwohl wird anerkannt, dass es oft keine eindeutige Antwort auf die Frage gibt, wie ein Gleichheitsgrundsätze respektierendes und gerechtes System aussehen soll. Will man aber ein internationales Klimaregime gestalten und umsetzen, das diesen Kriterien gerecht werden soll, müssen eindeutig unterschiedliche Faktoren beachtet werden. Keine Einzelmaßnahme, nicht einmal die Festlegung einer relativen Pro-Kopf-Emission, kann die einzige Basis für ein solches System sein, obwohl jedes gleiche und gerechte System den Schwerpunkt auf diesen Aspekt legen sollte.Faire Regeln beim Festlegen der Höhe der MaßnahmenDas oben beschriebene System umfasst drei Stufen der Emissionsverminderung, die die Staaten im Laufe der Zeit durchlaufen werden und die elementar für die Umsetzung der Grundprinzipien Gleichheit, historische Verantwortung und Fähigkeit zur Reaktion sind, die am Anfang dieses Berichts angeführt werden. Die erste Stufe, die in Pfad 2 eingebettet ist, betrifft alle Entwicklungsländer mit Ausnahme der am wenigsten entwickelten Länder (LDC). In einer zweiten Phase bewegen sich einzelne Länder vom zweiten auf den ersten Pfad und beginnen, das Niveau ihrer Emissionen zu stabilisieren. Anders ausgedrückt, auf dieser Stufe wechseln Staaten von einem Stadium mit anwachsenden Emissionen über in ein Stadium, in dem das Emissionsniveau stabil bleibt. Dies würde eine verbindliche Verpflichtung zur Emissionsstabilisierung für einen gewissen Zeitraum nach sich ziehen, bevor die Reduktionsphase eingeleitet werden kann. Staaten in der zweiten Phase wären völlig an die Verfahren und die Regeln des Kyoto-Protokolls gebunden. Wo es angebracht erscheint, könnten auch Staaten diese Stufe erreichen, die vorgegebene Emissionserhöhungen zulassen. Die dritte Stufe, auch Teil des 1. Pfades, ist die zentrale Ebene der Emissionsreduktion und sollte von allen Annex B -Ländern innerhalb der zweiten Verpflichtungsperiode erreicht werden.Wann und ob Staaten von Stufe 1 auf Stufe 2 wechseln müssten, sollte anhand einer Kombination von Indikatoren entschieden werden: der relativen Pro-Kopf-Emission (Gleichheit), der Handlungsfähigkeit (ein Indikator hierfür wäre das Pro-Kopf-Einkommen) und der historischen Verantwortung. Das Niveau, auf dem die Emissionen auf Stufe 2 stabilisiert werden sollten, könnte definiert werden als das Emissionsniveau, bei dem ein Staat die Kriterien zum Übergang von Stufe 1 auf Stufe 2 erfüllt. Eine gewisse, aber keine zu große Flexibilität sollte bei der anfänglichen Festlegung des Emissionsniveaus gewährt werden, um länderspezifischen Gegebenheiten gerecht zu werden. Ein Übergang von Stufe 2 auf Stufe 3 würde automatisch nach 5 oder 10 Jahren stattfinden. EmissionsreduktionszieleEmissionsreduktionsziele müssten in der Phase der Emissionsreduktion auf Pfad 1, dem Kyoto-Pfad, unter Bezugnahme auf die Notwendigkeit, die Pro-Kopf-Emissionen im Laufe des 21. Jahrhunderts anzugleichen, gesetzt werden. In diesem Zusammenhang müsste das jeweilige Emissionsniveau der Staaten auf Stufe 3 stark durch die relativen Pro-Kopf-Emissionen unter Bezugnahme auf andere Gerechtigkeitskriterien, wie z.B. historische Verantwortung, bestimmt werden. Weitere analytische Betrachtungen über die Auswirkungen einer Verbindung der Kriterien der historischen Verantwortung und der Konvergenz der Pro-Kopf-Emission sind notwendig. Flexibilität erfordert auch die Anwendung eines Systems, das auf die relative Pro-Kopf-Emission baut und gleichzeitig länderspezifische Gegebenheiten berücksichtigt. Emissionsreduktionsziele würden im 5-Jahres-Rhythmus gesetzt werden. Die gegenwärtigen Annex-B-Länder müssten bis zum Jahr 2050 [5] Reduktionen in Höhe von 60-80% erreichen. Anschließend wäre ein kontinuierlicher Rückgang notwendig, um Entwicklungsländern einen Spielraum zu verschaffen und trotzdem die weltweite Klimaerwärmung unter einem Höchstwert von 2 Grad C zu halten. Die weltweiten Emissionen sollten ihren Höhepunkt spätestens im Jahr 2020 [6] erreichen, und bis zum Jahr 2050 [7] sollten beträchtliche Emissionsreduktionen durchgesetzt sein. Innerhalb dieses globalen Rahmens würden einige Entwicklungsländer ihre Emissionen auch bis nach 2020 erhöhen und erst später das Niveau stabilisieren.Ökologisch wirksame Emissionsreduktionsziele müssen umfassend sein und alle im Kyoto-Protokoll erwähnten Emissionsquellen und Gase erfassen. Darüber hinaus müssen auch die Emissionen des Luftverkehrs und des Schiffsverkehrs, die bisher nicht in das Kyoto-Protokoll eingeschlossen sind, mit einbezogen werden. Systeme, die nicht funktionieren würden oder nicht praktikabel sindEs wurden bereits eine Vielzahl von Systemen vorgeschlagen, die das Kyoto-Protokoll ersetzen würden. Die meisten davon würden allerdings nicht funktionieren, da sie selbst bei voller Durchführung Emissionserhöhungen zulassen, was angesichts der Notwendigkeit, Emissionen so zu beschränken, dass die globale Erwärmung einen Höchstwert von 2 Grad C nicht überschreitet, nicht akzeptabel ist. Andere Ansätze genügen zwar den Grundprinzipien Gleichheit und Gerechtigkeit, die zu Beginn dieses Diskussionspapiers erläutert werden, sind aber nicht praktikabel oder nicht flexibel genug, um den Ansprüchen an eine globale Einigung über einen solchen Rahmen gerecht zu werden.Systeme, die nicht funktionierenDer Ansatz der US-Regierung unter Präsident Bush für ein unverbindliches relatives Intensität-Ziel wird sicherlich nicht zu Emissionsreduktionen führen. Tatsächlich erlaubt dieser Ansatz eine beträchtliche Erhöhung von Emissionen. Dies ist eindeutig unvertretbar. In diesem Zusammenhang betont CAN, dass alle ernsthaften Handlungsansätze in den USA auf einem cap-and-trade-system basieren. Weiterhin ist offensichtlich, dass die US-Regierung, sollte sie den Klimawandel als ernsthaftes Problem akzeptieren, dies nur durch ernsthafte Emissionsreduktionen bewerkstelligen kann. Aller Wahrscheinlichkeit nach würde die USA demnach ein System unterstützen, dass rechtlich verbindliche, handelbare Verpflichtungen einschließt. Ein solches System würde technologischen Fortschritt generieren und verbreiten, wie die US-Regierung während der Kyoto-Verhandlungen veranschaulicht hat. Ein derartiges System stellt keine "Zwangsjacke" dar, wie die gegenwärtige Regierung es behauptet, sondern es liefert die Grundlage für technische Innovationen, die notwendig sind, um in den kommenden Jahrzehnten sehr tiefgehende Emissionsreduktionen zu erreichen. Zahlreiche weitere Vorschläge, die in der Diskussion um zukünftige Maßnahmen gemacht werden, wie z.B. das "Orchestra of Treaties", technologische Partnerschaften oder freiwillige Maßnahmen, bieten keine funktionsfähige Grundlage, um das internationale Ziel schneller Emissionsreduktionen zu erreichen. Andere Vorschläge, die auf relativen Intensitätszielen basieren, bergen andere Probleme und bilden aus vielen Gründen keine funktionsfähige Grundlage zum Ersetzen der rechtlich verbindlichen absoluten Emissionsreduktionsziele des Kyoto-Pfades. Die Tatsache, dass die gegenwärtige US-Regierung das Kyoto-Protokoll ablehnt, bedeutet nicht, dass das Regime mit rechtlich verbindlichen Emissionszielen für Industrieländer versagt hat, in Zukunft handlungsunfähig sein wird oder kein wesentlicher Bestandteil des internationalen Systems zum Abwenden gefährlichen Klimawandels sein wird. Viele dieser Vorschläge, die auf freiwilligen Maßnahmen beruhen, bauen im Endeffekt darauf, dass kein Beitrag zur Emissionsreduktion geleistet wird. Systeme, die unpraktikabel sindDer qualitativ hochwertigere Ansatz von Contraction & Convergence (C&C) wäre prinzipiell in der Lage, die gesetzten Emissionsziele zu erreichen, und orientiert sich ebenfalls am Gleichheitsgrundsatz, wie durch die Regeln zur Konvergenz der Pro-Kopf-Emissionen deutlich wird. Dieser Ansatz besitzt allerdings eine Reihe von Nachteilen und Schwächen, die dazu führen, dass er nicht als funktionsfähige Grundlage eines verhandelbaren und praktikablen Regimes einzustufen ist. Zur Umsetzung des Gerechtigkeitsaspektes bevorzugt CAN eine strenge Anwendung der Regel zur Konvergenz der relativen Pro-Kopf-Emissionen, um die Emissionen in der Reduktionsphase des Klimaregimes zu verteilen. Wird dies von Anfang an durchgesetzt, impliziert dies jedoch große Probleme. In Bezug auf die Aspekte Gleichheit und Gerechtigkeit sind viele der Ansicht, dass neben der Metrik zu Pro-Kopf-Emissionen zusätzliche Maßzahlen zu Kriterien wie historische Verantwortung für den Klimawandel, Handlungs- und Zahlungsmöglichkeiten genauso wie länderspezifische Gegebenheiten notwendig sind. Während der C&C-Ansatz das Erreichen des Umweltziels eher zu garantieren scheint, wäre dies in Wirklichkeit nicht umsetzbar, wenn Hauptemittenten an diesem System nicht teilnehmen würden. Das bloße C&C-System bietet hierfür keine Lösung an. Daneben müssen eine Reihe weiterer Faktoren beachtet werden und es scheint, dass das oben ausgeführte Rahmenwerk die Flexibilität besitzt, die für ein funktionsfähiges internationales System notwendig ist und dabei den Kriterien Gerechtigkeit und Gleichheit gerecht wird (für weitere Informationen weisen wir auf die Multikritierien-Analysen der einzelnen Systeme hin, einschließlich des Contraction & Convergence-Systems sowie einen Ansatz ähnlich des Rahmens, der hier vorgestellt wird, nämlich des Multi-Stage-Approach, z.B. von den Elzen et al (2003) [8]).Vorschläge wie das Per-Capita-Plus-System, die zumindest theoretisch grob ausgearbeitet wurden, würden das C&C-System signifikant ändern und hätten das Potential, in das hier aufgezeigte System integriert werden zu können. Ein derartiges System würde den Ausgleich der Pro-Kopf-Emissionen stark gewichten, aber auch zusätzliche Faktoren würden beachtet, wie historische Verantwortung, Zahlungsfähigkeit, unterschiedliche nationale Gegebenheiten und darüber hinaus auch die Notwendigkeit, ein verhandlungsfähiges und von allen Schlüsselländern akzeptierbares System zu etablieren.ZusammenfassungIn diesem Diskussionspapier hat das Climate Action Network herausgearbeitet, wie es sich einen funktionsfähigen internationalen Rahmen für Maßnahmen zum Abwenden gefährlichen Klimawandels vorstellt. Dieses Papier soll breitere Debatten sowohl innerhalb der Welt der Klimapolitik als auch darüber hinaus anfachen. CAN freut sich über Feedback und Reaktionen zu diesen Vorschlägen, positive sowie negative.Referenzenden Elzen, M.G.J. (2003): "Exploring climate Regimes for Differentiation of Future Commitments to Stabilise Greenhouse Gas Concentrations." Integrated Assessment 2003 (in the press).den Elzen, M.G.J, M. Berk, P. Lucas, B. Eickhout, and D.P. van Vuuren (2003): Exploring climate regimes for differentiation of commitments to achieve the EU climate target. Bilthoven, The Netherlandes, RIVM: 136.[1] [oft wird auch 2°C geschrieben; Anmerkung von einem der Übersetzer][2] CAN vertritt in dem Positionspapier die Ansicht, dass die Festlegung bestimmter Temperaturziele geeigneter ist als die Festlegung einer bestimmten Treibhausgaskonzentration[3] angeheftet an die Kopien, die auf der COP-9 verteilt wurden oder erhältlich unter www.climnet.org/pubs/CAN-adequacy30102002.pdf In deutscher Übersetzung vgl. www.germanwatch.org/kliko/ks10.htm[4] Das Ausmaß des unvermeidlichen Klimawandels wird auf unterschiedliche Weise mit verschiedenen Annahmen kalkuliert, was auch jeweils zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führt. Es wird aber bei allen Szenarien deutlich, dass eine weitere Erwärmung von mindestens 0,5 Grad C unvermeidlich ist.[5] Unter Berücksichtigung des Ziels, den Temperaturanstieg unter einer Höchstgrenze von 2 Grad C zu halten, einiger Referenz- oder ‚business-as-usual-Szenarien" für Entwicklungsländer ebenso wie einiger, aber nicht aller wissenschaftlichen Annahmen. Falls die Klimasensitivität im oberen Bereich der IPCC-Skala liegt, die eine Klimaerwärmung von 1,5-4,5 Grad C bei einer Verdopplung der CO2-Emissionen simuliert, wären größere Emissionsreduktionen notwendig.[6] Würde der Höhepunkt der Emissionen später erreicht, wären sehr große Emissionsreduktionen die Folge und für den Fall, dass das Klima empfindlicher reagiert, wäre das Ziel, die Erwärmung unter einen Höchstwert von 2 Grad C zu halten, unerreichbar.[7] Ein Durchschnitt der sieben gegenwärtigen Klimamodelle induziert unter Einbezug von Rückkopplungen mit dem Kohlenstoffkreislauf, dass eine weltweite Reduktion aller Treibhausgase um 20-30% (Basisjahr 1990) bis zum Jahr 2050 nötig ist.[8] z.B. Tabelle 10-1 und 10-2 auf den Seiten 95 bzw. 97 dieses Berichts. Multikriterien-Analysen umfassen Kriterien, die für politische, wirtschaftliche, technische und institutionelle Effizienz und die Effizienz des Regimes relevant sind. Die politischen Kriterien schließen Aspekte wie zum Beispiel die Umfassenheit der Gleichheits-Kriterien, Akzeptanz bei den Schlüsselländern und Verhandlungsflexibilität mit ein. Wirtschaftliche Kriterien umfassen Faktoren wie die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern und das Vermeiden von unangemessenen Lasten. Regime-Kriterien umfassen die Auswirkungen auf die Stabilität des internationalen Klimaschutzprogramms.

 

 

 
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