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27.03.2009

Klimawandel begrenzen - Biodiversität erhalten: Positionspapier zum REDD-Mechanismus

Rubrik: Biologische Vielfalt, Klima & Energie, Landwirtschaft & Ernährung, Wälder, Weitere Themen

KLIMAWANDEL BEGRENZEN – BIODIVERSITÄT ERHALTEN
Positionspapier zum REDD-Mechanismus

Beschlossen vom Leitungskreis am 26.3.2009


Ausgangslage
 
1. Ohne wirksamen Schutz der Wälder und Reduzierung der Emissionen aus Entwal-dung, Walddegradierung und Landnutzungsänderungen ist wirksamer Klimaschutz und eine Begrenzung des Temperaturanstiegs auf unter 2°C kaum möglich. Aber oh-ne wirksamen Klimaschutz werden auch Wälder und Biodiversität schweren Schaden nehmen. Politische Lösungsstrategien für den Schutz von Wäldern, Biodiversität und Klima müssen daher im engen Zusammenhang gesehen werden.

2. Daher ist es folgerichtig, dass im Rahmen der Klimaverhandlungen nun auch über REDD (Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation) verhandelt wird und sich die CBD (Convention on Biological Diversity) in diese Debatte intensiv einbringt. Wir sehen in einem entsprechend gestalteten REDD-Mechanismus eine Chance für den Schutz von Wäldern und der Biodiversität von Waldökosystemen, wenngleich REDD nur ein zusätzlicher Beitrag in einem breiter angelegten Mix politi-scher Instrumente sein kann.

3. Die Ausweisung weiterer großer Waldschutzgebiete, Importverbote für illegal gefälltes Holz, Änderung landnutzungsintensiver Konsummuster, Senkung der Nachfrage nach nicht nachhaltig erzeugtem Holz und Agrarprodukten und die Ausweitung naturnah und nachhaltig genutzter Waldflächen bleiben weiter auf der Tagesordnung für den Schutz der Wälder.

4. Allerdings sehen wir auch eine große Gefahr darin, dass REDD falsch ausgestaltet wird und dann weder zum Schutz der Wälder noch des Klimas beitragen würde und diese Ziele sogar gefährden können. REDD muss den Schutz der naturnahen Wälder garantieren.

5. Die ökologische Integrität eines REDD-Mechanismus bedarf gegenüber dem Kyoto-Protokoll deutlich verbesserter Anrechnungsregeln und Qualitätskriterien für Wälder, bei denen zwischen natürlichen und naturnahen Wäldern einerseits und Plantagen andererseits unterschieden wird. Auch Emissionen aus Wald-Degradierung müssen angerechnet werden. 

6. Die Einbeziehung von REDD-Zertifikaten in den Emissionshandel würde aufgrund der unzureichenden Reduktionsverpflichtungen der Industrieländer den Emissionshandel mit billigen Zertifikaten überschwemmen, und damit zugleich seine Klimawirkung und seine ökologische Integrität in Frage stellen. Kohlenstoffintensive Investitionen in den Industrieländern, wie etwa Kohlekraftwerke würden damit weiterhin ökonomisch attraktiv bleiben. Damit würde auf Jahrzehnte die verheerende kohlenstoffintensive Wirtschaftsweise festgeklopft und die notwendigen anspruchsvollen Reduktionsziele verpasst. Daher unterstützen wir nachdrücklich den Beschluss der EU, eine Einbezie-hung von REDD in das Emissionshandelssystem bis zumindest 2020 auszuschliessen. 
 

Anforderungen an künftige REDD-Mechanismen


Walderhaltung muss ökonomisch interessanter werden als Waldzerstörung. In einem künftigen Klimaabkommen müssen dazu folgende Kriterien erfüllt sein:

7. REDD-Verpflichtungen müssen zusätzlich zu den Reduktionsverpflichtungen für fossile Brennstoffe erfolgen und können diese nicht ersetzen. REDD-Mechanismen dürfen Wälder nicht auf ihre Funktion als Kohlenstoffspeicher reduzieren, sondern müssen gleichrangig auch den Schutz der Ökosystemfunktionen unabhängig von der Kohlen-stoffspeicherfunktion und die Rechte indigener Völker und lokaler
Gemeinschaften beinhalten.

8. Für die Vergabe der REDD-Mittel soll eine Lösung angestrebt werden, die mit Hilfe von Kriterien Priorisierungen ermöglicht und Steuerungsmöglichkeiten bietet.
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9. Gebiete mit hoher Bedeutung als Kohlenstoffspeicher und für die Biodiversität sollen dabei Priorität geniessen. Das HCVA-Konzept (high conservation value areas) und die dem Carbon and Biodiversity-Atlas des WCMC (World Conservation Monitoring Center von UNEP) zugrundeliegende Methodik bieten für die Auswahl von Zielgebie-ten der REDD-Förderung eine mögliche Grundlage.

10.  Nationale REDD-Strategien, Referenzszenarien und Systeme zur Anrechnung von Emissionen aus dem Waldbereich müssen an Stelle eines rein projektbasierten Anatzes (wie derzeit im Clean Development Mechanism CDM) angewendet werden, vor allem auch um Ausweicheffekte auf andere Wälder innerhalb des Landes zu vermei-den (sog. Leakage-Effekte). Die Mittelvergabe sollte zumindest teilweise erst bei nachweisbaren Erfolgen stattfinden und von der Einhaltung der Biodiversitätskriterien abhängig gemacht werden.

11. Die REDD-Mechanismen müssen klar von den Reduktionsverpflichtungen der Indust-riestaaten getrennt werden und brauchen daher eine eigene Kategorie von Redukti-onszertifikaten, die nicht mit den Zertifikaten für die Reduzierung fossiler
Emissionen handelbar sind. Solche Verpflichtungen sollten für jeden Industriestaat proportional zu den Reduktionsverpflichtungen für fossile Emissionen sein.

12.  Alle REDD-Mechanismen müssen mit den Zielen kompatibel sein, dass die globale Temperaturerwärmung auf maximal 2°C zu begrenzen ist, Industrieländer ihre Emis-sionen mindestens um 30% bis 2020 (gegenüber 1990) senken müssen und die Schwellenländer um 15% gegenüber Business-As-Usual-Szenarien.

13. Nationale REDD-Strategien müssen die Landrechte lokaler Gemeinschaften und indi-gener Völker anerkennen und sie für ihre Bewahrungsleistungen an den finanziellen Leistungen beteiligen. Hierfür müssen Umsetzungs- und Beschwerdemechanismen auf nationaler und internationale Ebene erarbeitet werden. Nationale Strategien müssen einem Menschenrechts-basierten Ansatz folgen, der die Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten indigener Völker zur Grundlage hat und die darin verbrieften Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften respektiert, ein-schließlich ihres Rechts auf freie, vorherige und informierte Zustimmung sowie auf Verweigerung ihrer Zustimmung für REDD-Aktivitäten in ihren Waldgebieten.

14. Die Identifizierung von REDD-geeigneten Waldflächen und ein effektives Monitoring müssen gewährleistet sein. In den meisten Ländern ist dazu bereits zu Beginn der REDD-Mechanismen Hilfe zum Aufbau der notwendigen Kapazitäten erforderlich. Nationale REDD-Strategien sollten interministeriell erarbeitet werden, um eine höhere Verbindlichkeit gegenüber Strategien zu gewährleisten, die nur von einem Ministeri-um entwickelt werden.

15. Aufforstungs- und Wiederaufforstungsmaßnahmen sollten bei REDD nicht berücksich-tigt werden, denn Plantagen speichern nur temporär Kohlenstoff und sind im Ver-gleich zu Primärwäldern weder ein Beitrag zum Klimaschutz noch zur biologischen Vielfalt.

16. REDD-Mechanismen müssen nach dem trial-and-error-Prinzip angelegt sein, um fle-xibel weiterentwickelt werden zu können und innerhalb der oben beschriebenen Richtlinien des Mechanismus den teilnehmenden Nationen genügend Spielräume belassen, um ihren nationalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Sie sollten möglichst einfach angelegt werden, damit sie in möglichst vielen Ländern auch angewandt werden können.
 

Kontakt: Friedrich Wulf, 0176-8532 2510, Friedrich.Wulf@freenet.de

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